Schleifscheiben

Entsprechend den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften BGR 500 und dem „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG“ müssen die Sicherheitskennwerte erfüllt sein, wenn Schleifwerkzeuge in den Verkehr gebracht oder betrieben werden. Ihre Einhaltung obliegt den Herstellern bzw. Weiterverkäufern und den Anwendern. Europäische Normen, wie z. B. die EN 12413 „Sicherheitsanforderungen für Schleifkörper aus gebundenem Schleifmittel“ und die EN 13236 „Sicherheitsanforderungen für Schleifwerkzeuge mit Diamant oder Bornitrid“ haben rechtsverbindliche Sicherheitskennwerte für Schleifwerkzeuge festgelegt.

Die MPA HANNOVER betreibt ein akkreditiertes Prüflabor, in welchem derartige Sicherheitsprüfungen für Hersteller, Importeure oder Verkäufer aber auch für Endabnehmer durchgeführt werden können.

Als ältestes unabhängiges Prüflabor für Schleifscheiben in Europa führen wir seit mehr als 60 Jahren Sicherheitsprüfungen an rotierenden Schleifkörpern durch. Unsere Akkreditierung auf diesem Gebiet umfasst nahezu alle gängigen nationalen und internationalen Normen und Vorschriften, wie z. B.

  • EN 12413 „Sicherheitsanforderungen für Schleifkörper aus gebundenem Schleifmittel“
  • EN 13236 „Sicherheitsanforderungen für Schleifwerkzeuge mit Diamant oder Bornitrid“
  • EN 13743 „Sicherheitsanforderungen für Schleifmittel auf Unterlagen“
  • EN 847-1 „Maschinen-Werkzeuge für Holzbearbeitung – Sicherheitstechnische Anforderungen –„
  • EN 1083-1 „Kraftbetriebene Bürstwerkzeuge“

 

Um der Weiterentwicklung auf dem Gebiet des Schleifens und Trennens Rechnung zu tragen, beteiligt sich die MPA HANNOVER, zusammen mit dem Institut für Umformtechnik und Umformmaschinen (IFUM) der Leibniz Universität Hannover, sowie anderen Hochschulinstituten des PZH (Produktionstechnisches Zentrum Hannover) auch an aktuellen Forschungsvorhaben zur Effizienzsteigerung und Sicherheit beim Schleifen.

Bei Schadensfällen mit Schleifscheiben steht die MPA HANNOVER als unabhängiger Gutachter zur Verfügung.